das Umlegen von Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf das Jahreseinkommen ist rechtswidrig, wenn Erwerbstätigkeit nur für kürzere Zeit ausgeübt wurde:
Verwaltungsgerichts hof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16125 A/2003
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2003/08/0045
Entscheidungsdatum
02.07.2003
Index
62 Arbeitsmarktverwalt ung
66/02 Andere Sozialversicherungs gesetze
Norm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §12 Abs9;
AlVG 1977 §36a Abs7 idF 1998/I/148;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/08/0229 E 8. September 1998 RS 1 (Hier: § 36a Abs. 7 erster Satz AlVG idF Nov BGBl. I Nr. 148/1998 verdeutlicht daher nur jene Berechnungsgrundsä tze, die sich bereits aus dem Abstellen des Gesetzes auf das Einkommen iSd Einkommensteuergese tzes, wie es sich aus dem vorgelegten Einkommensteuerbesc heid für ein bestimmtes Kalenderjahr ableiten lässt, ergeben [Hinweis E 3.10.2002, 2002/08/0026] ).
Stammrechtssatz
Der letzte Satz des § 12 Abs 9 AlVG idF vor der Nov BGBl 1993/817 hindert die Behörde nicht daran, das aufgrund des Einkommensteuerbesc heides (der aus diesem hervorgehenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb ) festgestellte Jahreseinkommen iSd § 12 Abs 9 AlVG durch drei (statt zwölf) zu teilen, wenn es auf einer nur drei Monate währenden selbständigen Erwerbstätigkeit beruhte. Die Anordnung einer Zwölftelung stellt nur das Bindeglied zwischen dem Jahreseinkommen iSd § 12 Abs 9 AlVG und der nach § 12 Abs 6 lit c AlVG (in der Regel) maßgeblichen Geringfügigkeitsgren ze des § 5 Abs 2 lit c ASVG, aber keine Regelung für Fälle dar, in denen die selbständige Erwerbstätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahres ausgeübt wurde (Hinweis E 21.11.1989, 88/08/0287, E 27.4.1993, 92/08/0260).
Im RIS seit
27.08.2003
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2003080045_ 20030702X05
Mit dieser vom VwGH für rechtswidrig erkannten Methode werden immer noch laufend selbständig erwerbstätig gewesene nicht nur um Arbeitslosengeld gebracht, sondern werden ihnen auch beträchtliche Rückforderungsansprüche, die teilweise ruinös sind, auferlegt.